Sportfreunde Schießen
Sportfreunde Schießen e.V.
Sportfreunde Schießen

Der Vereinsbeitritt sowie der Vereinsaustritt müssen gemäß Satzung jeweils schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Mit Ihrer Unterschrift auf der Beitrittserklärung erkennen Sie die Satzung der Sportfreunde Schießen e.V. an.

Reichen Sie die Formulare dementsprechend bitte in Papierform und händisch unterschrieben an ein Mitglied der Vorstandschaft (bevorzugt Stefan Benz, Jägerweg 4, 89297 Schießen) oder eine(n) Abteilungsleiter(in) ein.

In der Satzung und der Beitragsordnung ist z. B. festgelegt, dass jedes Mitglied zur Entrichtung des jeweils von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinsbeitrages verpflichtet ist. Derzeit gelten folgende Jahresbeitragssätze:

Erwachsene 18 - 64 Jahre 60,- EUR
Senioren ab 65 Jahre 35,- EUR
Jugendliche 14 - 17 Jahre 33,- EUR
Kinder bis 13 Jahre 17,- EUR
Familienbeitrag (Kinder bis 18 Jahre) 120,- EUR

Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel am Jahresanfang von Ihrem Konto abgebucht.

Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren wird eine jährliche Gebühr von 5,- EUR für Mehraufwendungen fällig.

Der Familienbeitrag muss gesondert beantragt werden. Hierzu füllen Sie einfach das Formular „Familienbeitrag“ aus und geben es bei einem Mitglied der Vorstandschaft (bevorzugt Stefan Benz, Jägerweg 4, 89297 Schießen) ab. Der neue Beitrag gilt dann ab der nächsten Erhebung, die einmal jährlich für das ganze Kalenderjahr eingezogen wird.

Der Familienbeitrag schließt beide Elternteile sowie alle Kinder bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren ein. Erreichen Kinder, die im Familienbeitrag inkludiert sind, das 18. Lebensjahr, werden diese automatisch auf den Beitrag „Erwachsene 18 - 64 Jahre” umgestellt. Verbleiben keine Kinder unter 18 Jahren für den Familienbeitrag, werden auch die Elternteile automatisch auf den entsprechenden allgemeinen Beitrag umgestellt.

Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ist – auch teilweise, z. B. im Falle eines Vereinsaustrittes oder bei Beantragung eines Familienbeitrages - nicht möglich.

Die Satzung legt auch fest, dass ein Vereinsaustritt nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis spätestens zum 15. November bei der Vorstandschaft vorliegen, damit diese zum Jahresende wirksam werden kann. Hierfür können Sie das Formular „Änderungsmitteilung“ verwenden.

Die Einzugsermächtigung für Vereinsbeiträge erlischt automatisch, soweit diese Frist eingehalten wurde. Ansonsten gilt sie für ein weiteres Jahr.

Als Mitglied der Sportfreunde Schießen e. V. können Sie die Angebote aller unserer Abteilungen Gymnastik, Fußball, Trachtenkapelle und Hubertus-Schützen nutzen. Sie entrichten hierfür nur einmal Ihren Jahresbeitrag.

Für Wünsche und Anregungen sind wir jederzeit offen – im persönlichen Gespräch mit einem unserer Vereinsverantwortlichen oder einfach durch eine Mitteilung in unseren Briefkasten beim Schwarzen Brett.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Verein!

Die Vorstandschaft

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